Versteigerung von Fundsachen 2026
Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.
Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 04.06.2026 im Bürgeramt, Löchgauer Str. 22, 74321 Bietigheim-Bissingen anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z.B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.
