Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer ist laut dem Wassergesetz Baden-Württemberg Träger der Unterhaltungslast an Gewässern I. Ordnung. Entsprechend § 32 Abs. 6 WasserG BW, ist der Träger der Unterhaltungslast verpflichtet in einem Turnus von mindestens 5 Jahren eine Gewässerschau durchzuführen. Gemäß dieses Gesetzes werden die Gewässer, einschließlich ihrer Ufer sowie entsprechende Bereiche für Hochwasserschutz und ökologische Funktionen des Gewässers, besichtigt. Dabei wird sich die Besichtigung auf wesentliche Teile der Enz beschränken.
Die Gewässerschau findet am Dienstag, 9. Dezember 2025 ab ca. 11.30 Uhr auf der Gemarkung Bietigheim-Bissingen im Bereich des Gewässerrandstreifens entlang der Grünwiesenstraße 1 - 25 und Großingersheimer Straße 11 – 25 statt.

